Was ist mein Unternehmen wert?
Türk Economi Dergisi, Ausgabe November 2008, 11.2008
Gründe für eine Unternehmensübergabe gibt es viele. Angefangen vom altersbedingten Rückzug des Altinhabers über den Wechsel in andere Tätigkeiten bis hin zu unerwarteten Nachfolgeproblemen durch z.B. Tod des Unternehmers.
Pro Jahr suchen rund 71.000 Unternehmen einen neuen Eigentümer. In diesem Zusammenhang stellt sich rasch die Frage nach dem Unternehmenswert. Während der Altinhaber oft in seinem Unternehmen etwas ganz besonderes sieht und seine jahrelange Arbeit in den Aufbau der Firma honoriert wissen will, steht für den potentiellen Nachfolger die Frage nach den zukünftig zu erzielenden Erträgen im Mittelpunkt. Schnell kommt es auf diese Weise zu sehr unterschiedlichen Preisvorstellungen. Der Wert des Unternehmens ist also subjektiv, er bildet sich aus dem zukünftigen Nutzen ab. Es gibt deshalb keinen „richtigen" Wert - und schon gar nicht den „richtigen" Preis. Der Preis ist immer das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Anbieter und Käufer.
„Das Ziel eines Nachfolgers ist die Fähigkeit, mit dem Unternehmen Geld zu verdienen. Aus diesem Grunde ist die verfolgte Strategie des Unternehmens ein wesentlicher Bestandteil des Unternehmenswerts. Nur eine zukunftsorientierte Strategie lässt das Unternehmen für die Herausforderungen des Marktes gewappnet sein". Diese Strategie ist damit ein wesentlicher Baustein für die Bewertung des Unternehmens.
Die Wahl des Bewertungsverfahrens ist nicht immer eindeutig. In der Praxis und von Experten allgemein akzeptiert hat sich das Ertragswertverfahren durchgesetzt. Nur bei einer Auflösung des Unternehmens ist der Liquidationswert maßgebend.
Die Bewertung des Unternehmens erfolgt nun vor dem Hintergrund sämtlicher verfügbarer Informationen und mit Hilfe fundierter Markt- und Branchenkenntnis des Beraters. Dabei können unterschiedliche Bewertungsmethoden zum Einsatz kommen:
Ertragswertverfahren: Bei dem reinen Ertragswertverfahren entspricht der Wert des Unternehmens dem Barwert aller zukünftigen Einnahmen-Überschüsse. Der Ertragswert wird somit bestimmt durch die erwarteten zukünftigen Unternehmenserfolge und durch den angewendeten Kapitalisierungszinsfuß, mit dem die zukünftigen Überschüsse auf den Zeitpunkt des Verkaufs abgezinst werden. Die Prognose der zukünftigen Erträge kann einerseits auf den Werten der Vergangenheit aufbauen. Ausschlaggebend für den Wert des Unternehmens sind jedoch die zukünftigen Erträge.
Zweiter Ansatz zur Wertermittlung ist der Marktwert, der sich letztlich aus dem Spiel von Angebot und Nachfrage als Gleichgewichtspreis ergibt. Bei börsennotierten Unternehmen ist dies der Börsenwert. Bei anderen Unternehmen können börsennotierte Unternehmen oder in jüngster Vergangenheit übertragene Unternehmen Anhaltspunkte für die Wertermittlung geben.
In der Literatur stößt man außerdem häufig auf die Begriffe des „Mittelwert-Verfahrens" oder auch „Praktikerverfahrens". Die genannten Methoden berechnen den Unternehmenswert als arithmetisches Mittel aus Ertrags- und Substanzwert. Es wird meist nur dann angewendet, wenn der Ertragswert und der Substanzwert weit auseinander gehen. Der Mittelwert wird errechnet, indem man Substanz- und Ertragswert gewichtet und addiert. Im Normalfall nicht geeignet.
Das „Stuttgarter Verfahren" ist ein von der Finanzverwaltung verwendetes Bewertungsverfahren, das häufig bei der Auseinandersetzung von Gesellschaftern angewendet wird. Vereinfacht gesagt ermittelt es den Unternehmenswert aus der Summe von 7/10 des Substanzwertes und dem fünffachen des Ertragsprozentsatzes: W = 0,7 (Substanzwert + 5x Ertragsprozentsatz) Das Stuttgarter Verfahren ist damit ein Unterfall der Mittelwertmethode und nicht sehr praxisgeeignet.
Der Substanzwert bezeichnet den gegenwärtigen Verkehrswert aller materiellen, immateriellen, betriebsnotwendigen und nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände, abzüglich der Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens. Die Substanz kann man unter der Annahme der Fortführung (Substanzwert) oder der Liquidation (Liquidationswert) eines Unternehmens ermitteln.
Angewendet wird das Verfahren nur bei chronisch unrentablen Betrieben. Der Liquidationswert stellt daher die absolute Wertuntergrenze des Unternehmens dar. Wenn gerichtstaugliche, durch neutrale Gutachter zu erstellende Bewertungen verlangt werden, bietet sich die Bewertung des Unternehmens, bzw. der Anteile nach dem IDW-Standard „Sl" an, dem Bewertungsverfahren des Institutes der Wirtschaftsprüfer. Der Unternehmenswert entspricht hierbei dem Zukunftserfolgswert als Barwert der Nettozuflüsse.
Grundannahme ist die Fortführung des Unternehmens in unverändertem Konzept, die Einbeziehung von Synergieeffekten ist eingeschränkt und ist damit nicht das optimale Verfahren für den Verkäufer. Entscheidend für den Wert des Unternehmens ist die Fähigkeit des Unternehmers, mit dem Unternehmen Geld zu verdienen. Diese Fähigkeit wird durch zwei Faktoren maßgeblich beeinflusst. Erstens durch die internen Potentiale und strategischen Alleinstellungsmerkmale, zweitens durch die zukünftige Marktentwicklung bei den Zielkunden. Ebenfalls zu berücksichtigen sind die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, Branchenentwicklung, Standort usw. In diesem komplexen Bewertungsprozess benötigt der Unternehmer Experten.
Unabhängig von der Wahl der Bewertungsmethode gilt: Unternehmer, ob sie als Käufer oder als Verkäufer auftreten, befinden sich dabei in einer Ausnahmesituation. Eine Transaktion ist für sie einmalig, Erfahrungen liegen nicht vor. Deshalb sind in dem gesamten Transaktionsprozess erfahrene Fachleute hilfreich, die dann auch den Verhandlungsverlauf zu einem erfolgreichen Ende führen können. Denn neben den betriebswirtschaftlichen, strategischen Fragen sind auch psychologische Aspekte zu berücksichtigen. Auch Unternehmer sind Menschen. Und alle sollten zum Ende einer Transaktion ein gutes Gefühl haben - denn man sieht sich im Leben meist zweimal.

